Lotto in Deutschland
Für das Lotto besteht in Deutschland ein staatliches Monopol. Es existieren sechzehn einzelne Lottogesellschaften entsprechend eines pro Bundesland. Die einzelnen Lottogesellschaften haben sich zum Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossen. Das sogenannte Lotteriemonopol basiert auf dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland. Erforderlich wurde dieser Staatsvertrag aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.März 2006. Das Gericht hatte damals entschieden, dass ein staatliches Lotteriemonopol nur dann verfassungsgemäß ist wenn es sich stärker an den Zielen der Suchtprävention und des Spielerschutzes orientiert.
Ursprung des Lottos in Deutschland
Die erste Staatslotterie wurde 1945 in Westberlin eingeführt. Ziel war dabei die Förderung des Wiederaufbaus. Nach und nach wurden dann auch in anderen Besatzungszonen Lottosysteme eingeführt. Am 01. Oktober 1962 trat der erste Blockvertrag in den alten Bundesländern in Kraft. Ab 1992 übernahmen die neuen Bundesländer die Angebote des Deutschen Lottoblocks und wurden in die Gesellschaft integriert.

Rechtliche Bestimmungen zum Lotto in Deutschland
Zum Lotto gibt es in Deutschland eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften. Minderjährigen ist die Teilnahme generell untersagt. Betreffs der Werbung gibt es mittlerweile auch Urteile von Gerichten. So dürfen die Lottogesellschaften zum Beispiel nicht mehr mit bereits erzielten Gewinnen zu werben. Außerdem muss bei der Werbung auf die Gefahren des Glücksspiels insbesondere vor einer möglichen Spielsucht gewarnt werden.
Die Gewinnzahlen des Lottos 6 aus 49 werden Samstags und Mittwochs gezogen. Der Teilnehmer kreuzt auf dem Spielschein pro Feld sechs Zahlen an. Man erhält einen Gewinn wenn mindestens drei Zahlen richtig getippt wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sechs Zahlen richtig getippt werden beträgt ca. 1:14 Millionen. und ersetzen Sie veraltete oder defekte Geräte rechtzeitig.
